Der Wortlaut des Kreistagsbeschlusses aus dem Jahre 1993:
Bei Erhalt des Status eines Verkehrslandeplatzes ... soll im Rahmen des rechtlich Zulässigen alles getan werden, um den - Wochenend- und Feiertagsflugverkehr einzuschränken, um damit die höchstmögliche Lärmminderung zu erreichen und - den Geschäftsreiseverkehr zu intensivieren. Der Gesellschaftervertrag soll entsprechend dieser Zielsetzung geändert werden. Die angestrebten Maßnahmen der Lärmminderung sind ständig auf ihre Wirkung zu überprüfen. Fazit: Die Hobbyflugbewegungen auf Marl-Loemühle sollen reduziert werden! Das ist der erklärte politische Wille. zurück
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