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Koalitionsvertrag zwischen NRW-SPD und NRW-Grünen

Der Koalitionsvertrag in NRW zwischen der SPD und Bündnis 90 / Die Grünen sieht folgendes vor:

"Eine Subventionierung von Flughäfen und Verkehrslandeplätzen aus Landesmitteln findet nicht statt."
(Quelle: Gemeinsam neue Wege gehen, Koalitionsvertrag zwischen NRW-SPD und NRW Bündnis 90/Die Grünen, Juli 2010)

Das bedeutet, dass etwaige Ausbauszenarien der Lärmflieger von Loemühle jedenfalls nicht in der laufenden Legislaturperiode vom Land NRW bezuschusst werden. In wie weit auch andere versteckte, immer noch gewährleistete Subventionen unter diesen Stopp fallen, muss nun im Einzelnen geprüft werden.

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